Steuerberaterin Kerstin Mertens
                Steuerberaterin                Kerstin Mertens 

Honorare & Preisgestaltung

Was kostet ein Steuerberater ?

Wie setzt sich der Preis bzw. die Vergütung zusammen?

Bei mir erfahren Sie vorab das Preisgefüge und somit was die gewünschten Leistungen grundsätzlich kosten werden.

 

Ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot.

 

Das endgültige Honorar bemisst sich grundsätzlich an der Steuerberatervergütungs-verordnung und ist an wirtschaftliche Größen gebunden, die regelmäßig erst nach Abschluss Ihres Auftrages feststehen.

Für Steuerberater-Leistungen gibt es in Deutschland ähnlich wie bei Rechtsanwälten vom Gesetz klar definierte Gebühren. Die grundsätzlich amtliche Gebührenregelung findet sich daher in der o.g. Steuerberatervergütungsverordnung. Das bedeutet, dass der Wert einer bestimmten Leistung per Gesetz festgeschrieben ist.

 

Das führt in großen Maße zu einer hoher Transparenz.

 

Prinzipell gibt es unterschiedliche Möglichkeiten die Leistungen von Steuerberatern abzurechnen:

 

A. Nach dem Gegenstandswert

 

Die Bemessungsgrundlage für diese Gebühren ist der Gegenstandswert der erbrachten Leistung, wie z.B. die Bilanzsumme bei Jahresabschlüssen oder bei Arbeitnehmern die Höhe der Einnahmen. Jedem Gegenstandswert ist eine so genannte volle Gebühr (10/10) zugeordnet. Der Steuerberater hat die Möglichkeit, gestaffelt in Zehntel von dieser vollen Gebühr nach unten oder oben abzuweichen. ( je nach Umfang der konkreten Tätigkeit gibt die Vergütungsverordnung den jeweiligen Mindest- und Höchstwert vor.)

 

Im Regelfall orientiere ich mich hierbei an der Mittelgebühr.

 

B. Pauschalvergütungsvereinbarung

 

Neben der Abrechnung mit Gegenstandswerten, besteht die Möglichkeit bei jährlich oder in einem anderen Turnus wiederkehrenden Leistungen ( Finanzbuchhaltung, Jahressteuer-erklärungen, Jahresabschlüsse) anstatt über eine Wertgebühr abzurechnen, eine Pauschalvergütungsvereinbarung zu treffen. Das bedeutet, dass für diese Leistungen im Vorfeld ein bestimmtes Honorar vereinbart wird, welches sich am zu erwartenden Aufwand orientiert.

 

Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Kosten sind von vornherein genau kalkulierbar.

 

Diese Vereinbarung wird gemeinsam ausgearbeitet und schriftlich fixiert.

 

C. Vergütung nach zeitlichen Aufwand

 

Für Leistungen, die z.B. nicht der Vergütungsverordnung unterliegen, bei welchen die

Vergütungsverordnung keine fest definierte Wertgebühr vorsieht oder bei schriftlicher und individuell fixierter vertraglicher Grundlage ist eine Abrechnung nach Zeitaufwand möglich.

Dies ist für einige Bereiche die fairste und am Besten nachvollziehbare Vereinbarung.

Sie bezahlen hiernach rein nach der zeitlichen Inanspruchnahme meiner Leistungen, d.h. keine Wertgebühr und keine Pauschale...

 

Allgemeine Honorar-Hinweise:

 

Beachten Sie bitte: Steuerberater arbeiten weder auf Provisionsbasis, noch ist das Honorar abhängig von Steuererstattungen oder -nachzahlungen.

 

Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten

 

Aufwendungen, die Ihnen für steuerlichen Rat entstehen, können Sie wiederum steuermindernd als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten geltend machen.

 

Sehr gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot.

 

Alternativ können wir auch in einem kostenlosen Erstgespräch den genauen Umfang der erforderlichen Leistungen ermitteln.

 

Steuerberaterin Kerstin Mertens
Leipziger Str. 1
16548 Glienicke /Nordbahn

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

Tel. 033056/ 407976

Fax: 033056/407977

info(at)mertens-steuerbuero.de

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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